Stand Juli 2026
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem*der Kommunikationsdesigner:in und dem*der Auftraggeber:in gelten ausschließlich diese AVG. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des*der Auftraggeber:in finden keine Anwendung.
1.2 Dies gilt auch dann, wenn der*die Kommunikationsdesigner:in Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des*der Auftraggeber:in ausführt.
1.3 Abweichungen von diesen AVG bedürfen der Vereinbarung in Textform.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing,
Protokoll oder der Projektvereinbarung. Leistungen darüber hinaus
werden nicht geschuldet. Änderungs- und Erweiterungswünsche des*der
Auftraggeber:in nach Projektbeginn gelten als Zusatzleistungen und sind
gesondert zu vergüten.
2.2 Geschuldet sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Kommunikationsdesignleistungen.
Diese können insbesondere die Entwicklung und
Gestaltung von Markenauftritten, Corporate-Design-Systemen, Kampagnenkonzepten,
Key Visuals, Layouts, Editorial-Designs, Reinzeichnungen, Produktionsdaten,
Infografiken, Illustrationen, Präsentationen, Verpackungen,
Werbemitteln, Social-Media-Assets, Templates, Motion-Designs, Screendesigns,
Designsystemen sowie sonstigen analogen oder digitalen Kommunikationsmitteln
umfassen.
2.3 Der*Die Kommunikationsdesigner:in schuldet die Übergabe der Arbeitsergebnisse
in einer Form, die die vertraglich vorausgesetzte Nutzung oder
Herstellung der vereinbarten Kommunikationsmittel ermöglicht. Die Herausgabe
offener, editierbarer oder veränderbarer Arbeitsdateien ist grundsätzlich
nicht geschuldet.
2.4 Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vergüten:
(1) Texterstellung, redaktionelle Leistungen, Übersetzungen, Lektorat oder
sonstige Copywriting-Leistungen,
(2) Foto-, Video-, Audio-, Animations- oder sonstige Content-Produktionen,
(3) technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Veröffentlichung
oder laufende Betreuung digitaler Anwendungen,
(4) Druckabwicklung, Produktionsüberwachung, Ausschreibung, Einholung
oder Prüfung von Angeboten Dritter,
(5) Media-Planung, Media-Buchung, Community-Management oder laufende
Content-Betreuung,
(6) rechtliche, datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche
oder sonstige regulatorische Prüfung der Leistungen,
(7) Prüfung, Auditierung oder Zertifizierung von Barrierefreiheit,
(8) Prüfung, Dokumentation oder Compliance-Bewertung des Einsatzes
KI-gestützter Werkzeuge oder Systeme,
(9) laufende Pflege, Aktualisierung, Adaption oder Weiterentwicklung bereits
erstellter Leistungen,
(10) Erwerb von Lizenzen Dritter sowie die Rechteklärung an Fremdmaterialien.
2.5 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist zu maximal zwei Korrekturrunden
je abnahmefähigem Entwurfs-, Ausarbeitungs- oder Produktionsstand
verpflichtet. Der*Die Auftraggeber:in hat Änderungswünsche gebündelt mitzuteilen.
2.6 Hält der*die Kommunikationsdesigner:in Briefings, Besprechungen oder
sonstige Abstimmungen in einem Protokoll fest, hat der*die Auftraggeber:in
Einwände gegen dessen Inhalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 5 Werktagen nach Zugang, in Textform mitzuteilen. Erfolgt kein rechtzeitiger
Widerspruch, gilt das Protokoll als Grundlage der weiteren Leistungserbringung.
2.7 Der*Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, ihm*ihr vorgelegte Entwürfe,
Zwischenergebnisse, Konzepte, Prototypen, Texte, Inhalte, Freigabestände
oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb einer von dem*der
Kommunikationsdesigner:in gesetzten angemessenen Frist zu prüfen und
freizugeben.
2.8 Verzögerungen, Mehraufwand und sonstige Nachteile, die auf verspäteter,
unvollständiger oder unterlassener Mitwirkung des*der Auftraggeber:in
beruhen, gehen nicht zu Lasten des*der Kommunikationsdesigner:in. Vereinbarte
Ausführungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
2.9 Der*Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die von dem*der
Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Vorlagen und Materialien
frei von Rechten Dritter sind oder im erforderlichen Umfang genutzt
werden dürfen. Der*Die Auftraggeber:in ist für die Rechtmäßigkeit der von
dem*der Auftraggeber:in bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen des*der Kommunikationsdesigner:in sind kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gilt die im
Angebot, Briefing, Protokoll oder in der Projektvereinbarung genannte Vergütung.
Im Zweifel wird die übliche Taxe nach dem Vergütungstarifvertrag für
Designleistungen (VTV Design) geschuldet, wie er zwischen der Allianz deutscher
Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios
(SDSt) abgeschlossen wurde.
3.2 Jeder Auftrag, der die Gestaltung eines Artefaktes beinhaltet, zielt auch
auf die Einräumung von Nutzungsrechten ab. Daher setzt sich die Vergütung
vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus dem Honorar für die
Gestaltung der Designleistung (Entwurfshonorar) und der Einräumung des
Nutzungsumfangs (Nutzungshonorar) zusammen.
Der im VTV Design manifestierte Nutzungsfaktor wird mit dem Entwurfshonorar
multipliziert. Je eingeschränkter die Nutzung, desto geringer die
Kosten:

Weitergehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung
des*der Kommunikationsdesigner:in und sind gesondert zu vergüten.
3.3 Legt der*die Kommunikationsdesigner:in dem*der Auftraggeber:in mehrere
Entwürfe, Konzepte, Varianten, Ausarbeitungsstände oder Gestaltungsstände
vor, werden Nutzungsrechte nur an den ausdrücklich ausgewählten
und zur Nutzung freigegebenen Arbeitsergebnissen eingeräumt. An nicht
ausgewählten Entwürfen und Zwischenständen werden keine Nutzungsrechte
übertragen.
3.4 Zusatzleistungen sowie Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang
hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere
für nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche, zusätzliche Korrekturrunden,
Mehraufwand infolge geänderter Vorgaben, zusätzliche Abstimmungsschleifen,
Schulungen, Produktionsbegleitung sowie Leistungen,
die aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des*der
Auftraggeber:in erforderlich werden.
3.5 Vorschläge, Briefings, Weisungen, Freigaben, Änderungswünsche oder
sonstige Mitarbeit des*der Auftraggeber:in oder seiner*ihrer Mitarbeitenden
haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der*die
Auftraggeber:in zu vertreten hat, so kann der*die Kommunikationsdesigner:in
eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen. Weitergehende gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
3.7 Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich
geschuldeten Umsatzsteuer.
3.8 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist berechtigt, für in sich abgeschlossene
Teilleistungen Teilrechnungen zu stellen.
4. Zahlungsbedingungen, Abnahme
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 30 % der vereinbarten Vergütung
mit Auftragserteilung, weitere 30 % mit Vorlage bzw. Bereitstellung
eines vereinbarten Zwischenstands oder der finalen Arbeitsergebnisse und
die verbleibenden 40 % mit Abnahme fällig.
4.2 Der*Die Auftraggeber:in hat die erbrachten Leistungen nach Bereitstellung
innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und abzunehmen, soweit
sie vertragsgemäß erbracht wurden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die
Abnahme nicht verweigert werden.
4.3 Der*Die Kommunikationsdesigner:in kann dem*der Auftraggeber:in
nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb
dieser Frist keine Abnahme und verweigert der*die Auftraggeber:in
Alliance of German Designers
Allianz deutscher Designer e. V.
die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels in Textform,
gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbraucher:innen
gilt dies nur, wenn der*die Kommunikationsdesigner:in den*die
Auftraggeber:in zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform
auf diese Folgen hingewiesen hat.
4.4 Gestalterische und künstlerische Entscheidungen des*der
Kommunikationsdesigner:in, die sich im Rahmen der vereinbarten Vorgaben
und des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums halten, stellen
für sich genommen keinen Mangel dar und dürfen nicht zu einer Verweigerung
der Abnahme führen.
4.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug
zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann der*die Kommunikationsdesigner:in
bei Rechtsgeschäften, an denen ein*e Verbraucher:in nicht beteiligt ist,
die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Verzugszinsen
in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen
ein*e Verbraucher:in beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens
bleibt vorbehalten.
4.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur insoweit
ausgeübt werden, als es auf unmittelbaren, aus dem konkreten Vertragsverhältnis
resultierenden und hinreichend dargelegten Gegenansprüchen
beruht und diese mindestens in Textform und nachvollziehbar
dargelegt wurden.
4.7 Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Vergütung ist der*die
Kommunikationsdesigner:in berechtigt, die weitere Leistungserbringung
auszusetzen, sofern er den*die Auftraggeber:in zuvor auf die ausstehende
Zahlung hingewiesen und ihm eine angemessene Nachfrist
gesetzt hat.
5. Nutzungsrechte, Schutz der Leistungen, Vertraulichkeit
5.1 Der*Die Kommunikationsdesigner:in räumt dem*der Auftraggeber:in
die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte
an den vereinbarten Arbeitsergebnissen ein. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird im Zweifel nur das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht
eingeräumt.
5.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten
Vergütung auf den*die Auftraggeber:in über.
5.3 Vorschläge, Briefings, Textvorgaben, Freigaben, Änderungswünsche,
Korrekturen, Referenzbeispiele, Marken-, Kampagnen- oder Produktionsvorgaben
sowie sonstige Mitwirkungshandlungen des*der
Auftraggeber:in oder seiner*ihrer Mitarbeitenden an Entwürfen, Layouts,
Reinzeichnungen, Produktionsdaten oder sonstigen Arbeitsergebnissen
begründen für sich genommen, sofern nicht ausdrücklich in
Textform etwas anderes vereinbart wurde, keine Urheber-, Miturheber-,
Leistungsschutz-, Eigentums- oder sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Mitwirkung der inhaltlichen
Konkretisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der beauftragten
Leistungen dient.
5.4 Der vereinbarte Nutzungsumfang bestimmt sich nach dem Vertrag,
insbesondere nach Inhalt, Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer
und Nutzerkreis. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang
hinaus, insbesondere Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte,
Mehrfachverwertung, Nutzung in weiteren Medien, Märkten, Ländern,
Produkten oder Plattformen, bedarf der vorherigen Zustimmung
des*der Kommunikationsdesigner:in in Textform und ist gesondert zu
vergüten.
5.5 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten sowie
jede Einräumung von Unterlizenzen an Dritte bedarf der vorherigen
Zustimmung des*der Kommunikationsdesigner:in in Textform, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs ist unzulässig
und berechtigt den*die Kommunikationsdesigner:in insbesondere
zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen.
5.7 Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Layouts, Reinzeichnungen,
Produktionsdaten, Präsentationen, Gestaltungsraster, Designsysteme,
Texte, Illustrationen, Infografiken, Spezifikationen und sonstige Vorarbeiten
des*der Kommunikationsdesigner:in dürfen ohne dessen ausdrückliche
Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, bearbeitet, offengelegt
noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch dann,
wenn diese Leistungen die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes
im Einzelfall nicht erreichen.
5.8 Der*Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der
Vertragsdurchführung überlassenen und nicht zur Veröffentlichung bestimmten
Unterlagen, Informationen, Dateien und Arbeitsergebnisse
des*der Kommunikationsdesigner:in vertraulich zu behandeln. Soweit
es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG
handelt, wird der*die Auftraggeber:in angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
treffen und diese weder unbefugt erlangen, nutzen noch
offenlegen.
5.9 Änderungen oder Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse des*der
Kommunikationsdesigner:in sind nur zulässig, soweit dies vertraglich
vereinbart oder zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich
ist. Weitergehende Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung
des*der Kommunikationsdesigner:in.
5.10 Die Herausgabe von offenen Dateien, editierbaren Arbeitsdateien,
Bibliotheken, Komponenten, Vorstufen, Produktionsmitteln oder sonstigen
internen Arbeitsgrundlagen ist nur geschuldet, wenn und soweit
dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Nennung des*der Kommunikationsdesigner:in
6.1 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist berechtigt, als Urheber:in
der von dem*der Kommunikationsdesigner:in gestalteten Leistungen
in branchenüblicher Weise genannt zu werden, soweit dies technisch
möglich, verkehrsüblich und dem*der Auftraggeber:in zumutbar ist.
6.2 Ort und Form der Nennung richten sich nach der jeweiligen Leistung
und der vertraglichen Vereinbarung. Die Nennung kann insbesondere
im Impressum, in den Credits, in der Projektbeschreibung, in Ausstellungen,
Veröffentlichungen, Social-Media-Posts oder in sonst geeigneter
Weise erfolgen.
6.3 Eine Pflicht zur Nennung im Impressum besteht nur, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Pflichtangaben des*der
Auftraggeber:in bleiben unberührt.
6.4 Der*Die Auftraggeber:in darf eine vereinbarte Namensnennung
nur aus berechtigtem Grund unterlassen oder entfernen, insbesondere
wenn rechtliche, technische, gestalterische, plattformbezogene oder
produktionstechnische Gründe entgegenstehen. In diesem Fall werden
die Parteien sich über eine angemessene alternative Form der Nennung
abstimmen.
7. Fremdleistungen, Produktion, Nebenkosten
7.1 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist nach vorheriger Abstimmung
mit dem*der Auftraggeber:in berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des*der Auftraggeber:in zu bestellen. Dies gilt insbesondere für Druckproduktionen,
Satz- und Reproleistungen, Illustrations- oder Bildlizenzen,
Schriften, Stockmaterial, Übersetzungen, Lektorat, Reinzeichnungshilfen
und sonstige Produktions- oder Beschaffungsleistungen.
7.2 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über
notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des*der
Kommunikationsdesigner:in abgeschlossen werden, verpflichtet
sich der*die Auftraggeber:in, den*die Kommunikationsdesigner:in
im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der*Die
Kommunikationsdesigner:in ist berechtigt, diese Kosten weiterzuberechnen,
sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.3 Auslagen für notwendige Nebenkosten, insbesondere für Druckmuster,
Versand, Reisekosten, Spesen, Stockmaterial, Schriften, Präsentationsmaterialien
und Fremdproduktionen, sind nach vorheriger Abstimmung
vom Auftraggeber zu erstatten.
7.4 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist nicht verpflichtet, Fremdleistungen
aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 Es werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Das Eigentum an allen
mit der Gestaltung im Zusammenhang stehenden körperlichen Gegenständen,
Entwürfen, Reinzeichnungen, Daten, Konzepten, Layouts, Präsentationen,
Dateien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleibt beim
Kommunikationsdesigner, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
8.2 Hat der*die Kommunikationsdesigner:in dem*der Auftraggeber:in
Daten und Dateien, insbesondere sogenannte offene Dateien, zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur im vertraglich vereinbarten Umfang und
nur mit vorheriger Zustimmung des*der Kommunikationsdesigner:in
verändert werden.
8.3 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist nicht verpflichtet, Rohdaten,
Zwischenschritte, offene Arbeitsstände, Produktionsmittel oder Archivfassungen
dauerhaft aufzubewahren, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
9. Eigenwerbung, Referenzen
9.1 Der*Die Kommunikationsdesigner:in darf die erstellten Arbeiten
zu eigenen Referenzzwecken nutzen, insbesondere sie auf seiner Website,
in Portfolios, Präsentationen, Wettbewerben, Pitches, Social-Media-
Kanälen, Ausstellungen oder bei Kundenanfragen zeigen, sofern
kein überwiegendes berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des*der
Auftraggeber:in entgegensteht.
9.2 Der*Die Auftraggeber:in wird den*die Kommunikationsdesigner:in
rechtzeitig auf besondere Geheimhaltungsinteressen hinweisen. In diesem
Fall werden die Parteien eine angemessene Lösung für die Referenznutzung
abstimmen.
9.3 Der*Die Kommunikationsdesigner:in ist berechtigt, den*die
Auftraggeber:in in branchenüblicher Weise als Referenzkunden
zu benennen, sofern dem keine berechtigten Interessen des*der
Auftraggeber:in entgegenstehen.
10. Haftung
10.1 Der*Die Kommunikationsdesigner:in haftet unbeschränkt bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien
bleibt unberührt.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der*die Kommunikationsdesigner:in
nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der*die Auftraggeber:in regelmäßig
vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des*der
Auftraggeber:in an Dritte erteilt werden, übernimmt der*die
Kommunikationsdesigner:in gegenüber dem*der Auftraggeber:in
keine Haftung für Leistungen dieser Dritten, es sei denn, den*die
Kommunikationsdesigner:in trifft bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.
10.4 Der*Die Auftraggeber:in versichert, dass er zur Verwendung aller
dem*der Kommunikationsdesigner:in übergebenen Daten, Inhalte und
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht
zur Verwendung berechtigt sein, stellt der*die Auftraggeber:in den*die
Kommunikationsdesigner:in von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit
er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
10.5 Der*Die Auftraggeber:in hat ihm vorgelegte Entwürfe, Inhalte,
Freigabestände, Produktionsdaten und sonstige Arbeitsergebnisse auf
sachliche Richtigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen und freizugeben.
Für vom Auftraggeber freigegebene und erkennbare Fehler haftet
der*die Kommunikationsdesigner:in nicht, es sei denn, der Fehler
wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.6 Der*Die Kommunikationsdesigner:in schuldet keine Rechtsberatung.
Der*Die Auftraggeber:in hat die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung
der Leistungen, insbesondere in Bezug auf Kennzeichnung, Wettbewerbsrecht,
Markenrecht, Datenschutz, Plattformregeln, Druckfreigaben
und sonstige gesetzliche Anforderungen, grundsätzlich selbst
zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der*Die Kommunikationsdesigner:in
wird den*die Auftraggeber:in auf ihm bekannte rechtliche Risiken hinweisen,
soweit diese für den*die Kommunikationsdesigner:in im Rahmen
des Auftrags erkennbar sind.
10.7 Soweit die Haftung des*der Kommunikationsdesigner:in ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Erfüllungsgehilfen
und gesetzlichen Vertreter:innen.
11. Vorzeitige Vertragsbeendigung
11.1 Der*Die Auftraggeber:in kann den Vertrag bis zur Vollendung der
Leistung jederzeit kündigen. Im Falle einer freien Kündigung behält
der*die Kommunikationsdesigner:in den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge
der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige
Verwendung der eigenen Arbeitskraft erwirbt oder böswillig
zu erwerben unterlässt.
11.2 Ist bei der Durchführung des Auftrags eine Mitwirkungshandlung
des*der Auftraggeber:in erforderlich und unterlässt der*die
Auftraggeber:in diese trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung,
ist der*die Kommunikationsdesigner:in berechtigt, die ihm gesetzlich
zustehenden Rechte geltend zu machen. Insbesondere kann
er eine angemessene Entschädigung verlangen und nach Maßgabe des
§ 643 BGB kündigen.
11.3 Gerät der*die Auftraggeber:in mit einer fälligen Zahlung in Verzug
und leistet er auch nach angemessener Nachfrist nicht, ist der*die
Kommunikationsdesigner:in berechtigt, den Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen, sofern die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar
ist.
11.4 Im Falle einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund sind die
bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits begonnene,
aber noch nicht vollständig abgeschlossene Leistungen sind
anteilig nach dem bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Aufwand
oder nach dem erreichten Leistungsstand zu vergüten.
11.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
11.6 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
12. Datenschutz
12.1 Der*Die Kommunikationsdesigner:in verarbeitet personenbezogene
Daten des*der Auftraggeber:in, soweit dies für die Anbahnung,
Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist. Die Verarbeitung
erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit
einschlägig, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
12.2 Soweit der*die Kommunikationsdesigner:in personenbezogene
Daten im Auftrag des*der Auftraggeber:in verarbeitet, schließen die
Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung
über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12.3 Eine datenschutzrechtliche Prüfung oder Beratung der vom Auftraggeber
eingesetzten Inhalte, Prozesse, Tools oder Plattformen ist
nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4 Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einbindung von
Diensten Dritter, insbesondere Analyse-, Tracking-, Marketing- oder
Medien-Diensten, ist der*die Auftraggeber:in verantwortlich. Dies gilt
insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen gemäß
§ 25 TTDSG sowie Art. 6 DSGVO.
12.5 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu
Speicherdauer, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten, ergeben
sich aus der Datenschutzerklärung des*der Kommunikationsdesigner:in
in ihrer jeweils geltenden Fassung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVG ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
13.2 Erfüllungsort ist der Sitz des*der Kommunikationsdesigner:in, sofern
sich aus der Natur des Schuldverhältnisses nichts anderes ergibt.
13.3 Ist der*die Auftraggeber:in Kaufmann:frau, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz
des*der Kommunikationsdesigner:in. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände
bleiben unberührt.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung abbedungen
werden kann.
13.5 Diese AVG gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen
Fassung.